HENRY FORD
Presse- UND
Äusserungsrecht
Die Berichterstattung über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ereignisse in Fernsehen, Hörfunk, Presse oder Internet führt oftmals zu Streitigkeiten zwischen den von der Berichterstattung Betroffenen und den Medien. In diesem Widerstreit zwischen dem allgemeinen und/oder dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht und dem Recht der freien Berichterstattung berät IRLE MOSER sowohl die Seite der Betroffenen als auch die Seite der Medien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Das betrifft die Frage nach dem Bestehen von Ansprüchen wie Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf/Richtigstellung ebenso wie Schadensersatz und Geldentschädigung in der gerichtlichen Durchsetzung und deren Abwehr, aber auch die gütliche Einigung im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Rechtsanwälte der Sozietät verfügen neben profunden Branchenkenntnissen aus dem Bereich der Medien über eine nachweisbare rechtliche Expertise im Presse- und Äußerungsrecht durch Beratung zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung sowie namhafter Medien- und Wirtschaftsunternehmen.
IRLE MOSER ist umfassend in der Rechtsberatung namhafter Verlagsunternehmen unterschiedlicher Größe im In- und Ausland tätig. Hierbei beraten wir Presse- wie auch Buchverlage umfassend bei der Bewältigung solcher für die Branche typischer Fragestellungen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Vertragsgestaltung und -verhandlung bei Verträgen mit Herausgebern, Redakteuren und Autoren, Illustratoren, Übersetzern sowie mit Lizenz- und Kooperationspartnern. Des Weiteren betreuen wir Verlage umfassend in Rechtsfragen zum Presse- und Äußerungsrecht, Urheberrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Bereich des Rechts der neuen Medien beim Auf- und Ausbau ihrer Internetportale.
Unsere Sozietät unterstützt ihre Mandanten dabei, ihre Urheber-Nutzungs- und Leistungsschutzrechte wahrzunehmen und gegebenenfalls gegen Eingriffe Dritter gerichtlich zu verteidigen. Zur optimalen Ausschöpfung aller Rechte berät sie bereits von Beginn der Werksentstehung bis zur Verwertung im Rahmen der Vertragsgestaltung sowie der Vertragsverhandlungen mit Lizenznehmern. Zur Gewährleistung einer störungsfreien Werknutzung nehmen wir auch die Interessen von Lizenznehmern bzw. von an einer Nutzung von Werken interessierten Dritten wahr.
IT Recht/Recht der
neuen Medien
Die Beratung durch IRLE MOSER umfasst die das Internet und den Bereich des E-Commerce betreffende Rechtsfragen also u.a. die Gestaltung und Verhandlung von Webdesignverträgen, Application Service Providing-Verträgen, Dienstleistungsverträgen (Access, Service and Hosting, Content), Lizenzverträgen, Vermarktungsverträgen, Kooperationsverträgen und Werbeverträgen.
Darüber hinaus beraten wir im Bereich Software-Herstellung im Rahmen der Vertragsgestaltung und Verhandlung insbesondere von Softwareerstellungs- und Softwarevertriebsverträgen, Systemverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationsverträgen, Application-Service-Providing-Verträgen und sämtlichen weiteren, die Realisierung von Softwareprojekten betreffenden Vertragswerken.
Im Bereich der Computer- und Videospiele umfasst unser Beratungsspektrum u.a. die Erstellung und Verhandlung von Developmentverträgen, Distributionsverträgen, Co-Produktionsverträgen, Werbeverträgen, Endnutzer-Lizenzverträgen (EULA) sowie die Überprüfung der Vereinbarkeit von Computer- und Onlinespielen mit geltendem Recht.
IRLE MOSER berät im Markenrecht namhafte deutsche und europäische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der anfänglichen Markenberatung und nationalen bis weltweiten Markenanmeldung über die Markenvertretung vor deutschen, europäischen und internationalen Markenämtern sowie die laufende Markenüberwachung bis hin zu gerichtlichen Vertretungen in Markenstreitigkeiten vor deutschen und ausländischen Gerichten. Unsere besondere Spezialisierung liegt auch in der Beratung bei Rechtsfragen mit Bezug zum Internet, das zunehmend Ort von Markenrechtsverletzungen wird.
Weitere Schwerpunkte unserer Markenpraxis bilden die Verwaltung umfassender Markenportfolios sowie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Transaktionen von Marken einschließlich der Vertragsberatung und –gestaltung, insbesondere bei Markenkaufverträgen, Lizenz- und Merchandisingverträgen sowie Abgrenzungsvereinbarungen.
IRLE MOSER berät in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Um einer Zunahme von Wettbewerbsverstößen zu begegnen und die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs zu gewährleisten, ist neben der Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens die rechtliche Beratung von Unternehmen bei der Planung ihrer Absatz- und Marketingstrategien, insbesondere ihrer Werbekampagnen, erforderlich.
Eine besondere Spezialisierung der Sozietät besteht hierbei in der Beratung bei Rechtsfragen mit Bezug zum Internet, das zunehmend Ort von Wettbewerbsverletzungen wird.
Das Filmrecht stellt einen weiteren Kernbereich der medienrechtlichen Praxis von IRLE MOSER dar. Die Schwerpunkte unserer rechtlichen Beratung reichen hierbei von sämtlichen Rechtsfragen betreffend die Stoffentwicklung, die Gestaltung von Produktionen, nationalen und internationalen Koproduktionen, die Finanzierung unter Berücksichtigung des Filmförderungsrechts sowie Lizenzierung und weltweite Vermarktung von Filmwerken. Hierzu gestalten wir Options- und Verfilmungsverträge, Finanzierungs- und Sicherungsverträge, Co- und Auftragsproduktionsverträge, Regie- und Künstlerverträge sowie schließlich Lizenz-, Verleih- und Vertriebsverträge.
Aufgrund unserer umfassenden Tätigkeit im Rahmen des Filmrechts vertreten wir namhafte Autoren, Regisseure, Schauspieler und Agenturen sowie Filmproduktionsgesellschaften und Verlage.
Entscheidend für den Erfolg von Produkten ist deren äußeres Erscheinungsbild, deren Design und Verpackung. Sie beeinflussen nachhaltig die Kaufentscheidung von Kunden und den Markterfolg. Entsprechend hoch ist der Anteil an Entwicklungskosten, der heute von Unternehmen in die äußere Gestaltung von Produkten investiert wird. Deshalb, und weil das Produktdesign Gegenstand von Produktpiraterie und Nachahmern ist, bedarf es eines gezielten und kompetenten Rechtsschutzes mittels der Instrumentarien des Designrechts.
IRLE MOSER begleitet und berät Sie schon im Zuge der Design-Entwicklung, meldet das Design bei den nationalen und internationalen Markenämtern an und vertritt Ihre rechtlichen Interessen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Vertragsberatung und –gestaltung von Lizenzverträgen.
Im Schulterschluss mit erfahrenen Patentanwälten berät
IRLE MOSER Mandanten in sämtlichen Fragen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts. Unser Beratungsspektrum umfasst bereits in der Entwicklungsphase die Strategieberatung, die Anmeldung und Verwaltung von Patenten und Gebrauchsmustern sowie die gesamte Vertragsberatung und –gestaltung, einschließlich Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, F&E Verträgen und Kooperationsverträgen. Bei Verletzung dieser Schutzrechte führen wir außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren auf beiden Seiten.
Mit der zunehmenden Digitalisierung von Technologien geht auch die fortschreitende Erfassung personen- und
unternehmensbezogener Daten und deren umfassende Nutzung einher. Die Einhaltung des komplexen Datenschutzrechts ist nicht nur rechtlich geboten, sondern schafft auch Kundenvertrauen und damit anhaltende Kundenbeziehungen. IRLE MOSER verfügt über eine umfassende datenschutzrechtliche Expertise in der Beratung von Unternehmen unterschiedlichster Produkt- und
Dienstleistungssektoren, darunter viele namhafte Handelsunternehmen und Online-Plattformen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Gestaltung rechtskonformer Datenverarbeitungsprozesse, der Erstellung von Datenschutzerklärungen und Datennutzungseinwilligungen, in Verfahren gegenüber den Landesdatenschutzbehörden sowie in datenschutzrechtlichen Fragen betreffenden Rechtsstreitigkeiten.
Irle vertritt überwiegend Unternehmen und deren Organe in komplexen Fragestellungen, Transaktionen und Verfahren. Über besondere Expertise verfügt Irle im Corporate Law, dort insbesondere im Unternehmenskaufrecht/M&A, Presse-/Äußerungsrecht, der Krisenkommunikation und des Reputation Management, im Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Designrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht).
Irle wird von den führenden Kanzlei-Handbüchern JUVE, Legal 500, Kanzleien in Deutschland und Kanzleienmonitor.de empfohlen.
Best Lawyers International nennt Irle seit dem Jahre 2013 fortlaufend bis 2020 in "Best Lawyers Germany".
Das Handelsblatt zählt Irle 2013 zu den „populärsten Anwälten Deutschlands und Anwälten des Jahres“. Seit 2014 bis aktuell 2020 erklärt das Handelsblatt Irle zu „Deutschlands beste Anwälte“.
„gut und effizient“ (Juve, 2013/2014)
„super Anwalt, der uns nie enttäuscht hat“ (Juve, 2014/2015)
„im medienrechtlichen Markt etabliert“ (Legal 500, 2014)
es ist „Dr. Irle gelungen, die Kanzlei als gleichbleibend hervorragende Marke zu positionieren“
(Kanzleien in Deutschland, 2014)
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Christian-Oliver Moser studierte Rechtswissenschaften in Berlin und absolvierte danach sein Referendariat in Berlin und New York. Seit Anfang 1998 war er bei der Sozietät Knauthe Paul Schmitt (später Knauthe Eggers) als Rechtsanwalt tätig. Danach gründete er die Medienrechtskanzlei Moser Bezzenberger. Anfang 2008 erwarb er den Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und im November 2013 gründete er gemeinsam mit
Dr. Ben M. Irle die Sozietät IRLE MOSER. Er ist Mitglied bei der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Presserecht, dort insbesondere im Bereich des Krisenmanagements, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und der Vertragsberatung zu medienrechtlichen
Themen.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Antonia von Reiche berät national wie international tätige Unternehmen in allen Fragen des Corporate Law. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen, deren Organen und natürlichen Personen aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung im Presse-/Äußerungsrecht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz.
Durch ihre langjährige Konzerntätigkeit auf Leitungs- und Vorstandsebene sowie ihre Tätigkeit als NATO Expert verfügt Antonia von Reiche über eine breite Querschnittserfahrung in der Bearbeitung von Fragen der Unternehmensführung und Unternehmensstrategie im nationalen wie internationalen Kontext.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
*nicht im Sinne des PartGG
Donata Störmer berät national und international tätige Unternehmen in allen Fragen des Marken-, Design-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Medien- und Entertainmentrechts, einschließlich der Bereiche Presse und Verlage, Film, Rundfunk, TV, Musik, Theater, Kunst und Werbung. Hier berät Donata Störmer insbesondere in Fragen des Presse-/Äußerungsrechts, der Krisenkommunikation und des Reputation Management sowie bei der Gestaltung und Verhandlung komplexer Vertragsverhältnisse. Darüber hinaus berät Donata Störmer Unternehmen im Bereich Datenschutzrecht, insbesondere zu Fragen der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Donata Störmer veröffentlicht regelmäßig in der einschlägigen Fachpresse zu aktuellen Themen des Urheber- und Medienrechts.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften:
GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.), AIJA (International Association of Young Lawyers)
Cindy Schewe berät und vertritt Mandanten in allen Rechtsfragen und Angelegenheiten rund um das Medienrecht, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere im Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie des Urheberechts. Ihre Tätigkeit umfasst neben der außergerichtlichen Beratung auch die bundesweite gerichtliche Prozessführung.
Aufgrund ihrer bereits langjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin während ihres Studiums und verschiedener Stationen im Rahmen ihres Referendariats in auf das Medienrecht spezialisierten Kanzleien verfügt Frau Schewe über besondere Expertise im Presse- und Äußerungsrecht. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt daher auch in der Beratung und Prozessvertretung von Privatpersonen und Unternehmen im Presse- und Äußerungsrecht sowie im Bereich des Reputationsschutzes.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Sophia Keßels berät und vertritt Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Kultur in Rechtsfragen und Angelegenheiten des Kunst-, Urheber- und Medienrechts, hier insbesondere des Presse- und Äußerungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechts sowie des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Frau Keßels verfügt darüber hinaus über nachhaltige Praxiserfahrungen in allen den Kunstmarkt betreffenden Rechtsfragen.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Französisch, Englisch
Christoph Falch berät im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts insbesondere Personen des öffentlichen Lebens sowie nationale und internationale Unternehmen. Sein Schwerpunkt ist das Reputation- und Krisenmanagement bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und rufschädigender Berichterstattung. Falch berät zudem umfassend zu allen Fragen des Urheberrechts. Weitere Spezialisierungsschwerpunkte seiner Tätigkeit liegen auf den Gebieten des Marken- und Wettbewerbsrechts sowie des allgemeinen Wirtschaftsrechts.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Moritz Lange berät Mandanten in allen Fragen des Urheber- und Medienrechts, des Marken-, Design- und Wettbewerbsrechts sowie des allgemeinen Wirtschaftsrechts.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Maximilian Beiche berät und vertritt Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens (insbesondere Influencer) in allen Bereichen des Medien-, IT- und Datenschutzrechts sowie dem gewerblichen Rechtsschutz, bestehend aus dem Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Er greift in seiner Beratung auf sein umfassendes und interdisziplinäres Spezialwissen zurück, welches er insbesondere durch seine Tätigkeiten bei der „Cybercrime“ Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer renommierten Berliner IP/IT – und Datenschutzkanzlei erlangte.
Schwerpunktmäßig berät Herr Beiche Einzelakteure, Unternehmen, Organisationen, Publisher und Teams in der E-Sport Szene. In dieser verfügt er über eine weite Vernetzung und besondere Expertise, mit welcher er Mandanten in allen Rechtsfragen zur Seite steht. Hierbei umfasst seine Beratung sowohl das rechtliche Innen- und Außenverhältnis als auch die Außenwahrnehmung. Zu seinen Tätigkeiten gehört weiterhin die Vorabbewertung von Werbe- und Marketingkampagnen, die Beratung der Games-Community und die Unterstützung bei der Etablierung von Production Hubs.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Schwedisch und Russisch sind die Sprachen, die wir sprechen.
Denken und arbeiten tun wir global.
„ZUSAMMENKOMMEN
IST EIN BEGINN,
ZUSAMMENBLEIBEN
IST EIN FORTSCHRITT, ZUSAMMENARBEITEN
IST EIN ERFOLG.“
Henry Ford
Ihre aussagekräftige, da umfassende Bewerbung richten Sie bitte an: Dr. Ben M. Irle LL.M.
Ihre aussagekräftige, da umfassende Bewerbung richten Sie bitte an: Dr. Ben M. Irle LL.M.
BERLIN Fon: +49 30 21021960 |
WIEN Alte Börse Schottenring 16
1010 Wien, Österreich In Kooperation mit Anwaltskanzlei Thiele GmbH, Legal Dynamics, www.legaldynamics.eu |
Die hier vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Irle Moser führt eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Berlin), die europaweit gültig ist. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
IRLE MOSER ist eine beim AG Charlottenburg unter der Registernummer PR 1137B eingetragene Partnerschaftsgesellschaft (PartG) mit Sitz in Berlin.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:DE294317341
Inhaltlich Verantwortliche:
Rechtsanwälte Dr. Ben M. Irle LL. M. und Christian-Oliver Moser
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel. (030) 306931-0
E-Mail:info@rak-berlin.org
Internet: www.rak-berlin.de
Die hier vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Irle Moser führt eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Berlin), die europaweit gültig ist. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website
statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes
für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns,
bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass
Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils
definierten Zeit automatisch gelöscht.
Die durch Cookies
verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f
DSGVO erforderlich.
Die meisten Browser akzeptieren Cookies
automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass
keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein
Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die
vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie
nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.
5. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website
statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes
für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns,
bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass
Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils
definierten Zeit automatisch gelöscht.
Die durch Cookies
verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f
DSGVO erforderlich.
Die meisten Browser akzeptieren Cookies
automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass
keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein
Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die
vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie
nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.
5. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht: