HENRY FORD
Presse- UND
Äusserungsrecht
Die Berichterstattung über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ereignisse in Fernsehen, Hörfunk, Presse oder Internet führt oftmals zu Streitigkeiten zwischen den von der Berichterstattung Betroffenen und den Medien. In diesem Widerstreit zwischen dem allgemeinen und/oder dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht und dem Recht der freien Berichterstattung berät IRLE MOSER sowohl die Seite der Betroffenen als auch die Seite der Medien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Das betrifft die Frage nach dem Bestehen von Ansprüchen wie Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf/Richtigstellung ebenso wie Schadensersatz und Geldentschädigung in der gerichtlichen Durchsetzung und deren Abwehr, aber auch die gütliche Einigung im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Rechtsanwälte der Sozietät verfügen
neben profunden Branchenkenntnissen aus dem Bereich der Medien
über eine nachweisbare rechtliche Expertise im Presse- und
Äußerungsrecht durch Beratung zahlreicher Persönlichkeiten aus
Politik, Wirtschaft und Unterhaltung sowie namhafter Medien-
und Wirtschaftsunternehmen.
IRLE MOSER ist umfassend in der Rechtsberatung namhafter Verlagsunternehmen unterschiedlicher Größe im In- und Ausland tätig. Hierbei beraten wir Presse- wie auch Buchverlage umfassend bei der Bewältigung solcher für die Branche typischer Fragestellungen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Vertragsgestaltung und -verhandlung bei Verträgen mit Herausgebern, Redakteuren und Autoren, Illustratoren, Übersetzern sowie mit Lizenz- und Kooperationspartnern. Des Weiteren betreuen wir Verlage umfassend in Rechtsfragen zum Presse- und Äußerungsrecht, Urheberrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Bereich des Rechts der neuen Medien beim Auf- und Ausbau ihrer Internetportale.
Unsere Sozietät unterstützt ihre Mandanten dabei, ihre Urheber-Nutzungs- und Leistungsschutzrechte wahrzunehmen und gegebenenfalls gegen Eingriffe Dritter gerichtlich zu verteidigen. Zur optimalen Ausschöpfung aller Rechte berät sie bereits von Beginn der Werksentstehung bis zur Verwertung im Rahmen der Vertragsgestaltung sowie der Vertragsverhandlungen mit Lizenznehmern. Zur Gewährleistung einer störungsfreien Werknutzung nehmen wir auch die Interessen von Lizenznehmern bzw. von an einer Nutzung von Werken interessierten Dritten wahr.
IT Recht/Recht der
neuen Medien
Die Beratung durch IRLE MOSER umfasst die das Internet und den
Bereich des E-Commerce betreffende Rechtsfragen also u.a. die
Gestaltung und Verhandlung von Webdesignverträgen, Application
Service Providing-Verträgen, Dienstleistungsverträgen (Access,
Service and Hosting, Content), Lizenzverträgen,
Vermarktungsverträgen, Kooperationsverträgen und
Werbeverträgen.
Darüber hinaus beraten wir
im Bereich Software-Herstellung im Rahmen der
Vertragsgestaltung und Verhandlung insbesondere von
Softwareerstellungs- und Softwarevertriebsverträgen,
Systemverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationsverträgen,
Application-Service-Providing-Verträgen und sämtlichen
weiteren, die Realisierung von Softwareprojekten betreffenden
Vertragswerken.
Im Bereich der Computer- und
Videospiele umfasst unser Beratungsspektrum u.a. die
Erstellung und Verhandlung von Developmentverträgen,
Distributionsverträgen, Co-Produktionsverträgen,
Werbeverträgen, Endnutzer-Lizenzverträgen (EULA) sowie die
Überprüfung der Vereinbarkeit von Computer- und Onlinespielen
mit geltendem Recht.
E-Sport Recht
Die Welt des eSport und das sich hierzu stetig
weiterentwickelnde Recht sind für IRLE MOSER keine
Betätigungsfelder der jüngeren Vergangenheit. IRLE MOSER berät
seit vielen Jahren zahlreiche Akteure des eSport, wie
Organisationen, Publisher, Teams und Einzelspieler. Mit seinem
spezialisierten Beraterteam hat IRLE MOSER in den vergangenen
Jahren zur Weiterentwicklung des eSport-Rechts beigetragen.
Fein abgestimmt auf die Beratungsbedürfnisse unserer Mandanten
stehen wir diesen mit unserem spezialisierten Beraterteam
sowie mit unserem Netzwerk ausgewiesener Rechtsexperten aller
relevanter Rechtsgebiete in allen Rechtsfragen des eSport zur
Seite, wobei unser Beratungsschwerpunkt insbesondere Fragen
des allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrechts, des
Medienrechts sowie des IP- und IT-Rechts umfasst.
Dank unserer langjährigen Erfahrung erkennen wir bereits
frühzeitig rechtliche Fragestellungen und sich hieraus
ergebende Hürden und sind in Folge imstande, unseren Mandanten
zur rechten Zeit die geeignete Handlungsoptionen zu empfehlen.
Wir sind Kooperationspartner des IES, das dank seines
weitverzweigten Tätigkeitsfelds eine zentrale Schnittstelle im
europäischen eSport-Ökosystem bildet. Durch unsere ausgeprägte
Vernetzung in der eSport-Szene verfügen wir über das nötige
tagesaktuelle Branchenwissen, um Trends und künftige
Entwicklungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in unsere
Beratung einfließen zu lassen.
IRLE MOSER berät im Markenrecht namhafte deutsche und europäische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der anfänglichen Markenberatung und nationalen bis weltweiten Markenanmeldung über die Markenvertretung vor deutschen, europäischen und internationalen Markenämtern sowie die laufende Markenüberwachung bis hin zu gerichtlichen Vertretungen in Markenstreitigkeiten vor deutschen und ausländischen Gerichten. Unsere besondere Spezialisierung liegt auch in der Beratung bei Rechtsfragen mit Bezug zum Internet, das zunehmend Ort von Markenrechtsverletzungen wird.
Weitere Schwerpunkte unserer Markenpraxis bilden die Verwaltung umfassender Markenportfolios sowie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Transaktionen von Marken einschließlich der Vertragsberatung und –gestaltung, insbesondere bei Markenkaufverträgen, Lizenz- und Merchandisingverträgen sowie Abgrenzungsvereinbarungen.
IRLE MOSER berät in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Um einer Zunahme von Wettbewerbsverstößen zu begegnen und die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs zu gewährleisten, ist neben der Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens die rechtliche Beratung von Unternehmen bei der Planung ihrer Absatz- und Marketingstrategien, insbesondere ihrer Werbekampagnen, erforderlich.
Eine besondere Spezialisierung der Sozietät besteht hierbei in der Beratung bei Rechtsfragen mit Bezug zum Internet, das zunehmend Ort von Wettbewerbsverletzungen wird.
Das Filmrecht stellt einen weiteren Kernbereich der medienrechtlichen Praxis von IRLE MOSER dar. Die Schwerpunkte unserer rechtlichen Beratung reichen hierbei von sämtlichen Rechtsfragen betreffend die Stoffentwicklung, die Gestaltung von Produktionen, nationalen und internationalen Koproduktionen, die Finanzierung unter Berücksichtigung des Filmförderungsrechts sowie Lizenzierung und weltweite Vermarktung von Filmwerken. Hierzu gestalten wir Options- und Verfilmungsverträge, Finanzierungs- und Sicherungsverträge, Co- und Auftragsproduktionsverträge, Regie- und Künstlerverträge sowie schließlich Lizenz-, Verleih- und Vertriebsverträge.
Aufgrund unserer umfassenden Tätigkeit im Rahmen des Filmrechts vertreten wir namhafte Autoren, Regisseure, Schauspieler und Agenturen sowie Filmproduktionsgesellschaften und Verlage.
Entscheidend für den Erfolg von Produkten ist deren äußeres Erscheinungsbild, deren Design und Verpackung. Sie beeinflussen nachhaltig die Kaufentscheidung von Kunden und den Markterfolg. Entsprechend hoch ist der Anteil an Entwicklungskosten, der heute von Unternehmen in die äußere Gestaltung von Produkten investiert wird. Deshalb, und weil das Produktdesign Gegenstand von Produktpiraterie und Nachahmern ist, bedarf es eines gezielten und kompetenten Rechtsschutzes mittels der Instrumentarien des Designrechts.
IRLE MOSER begleitet und berät Sie schon im Zuge der Design-Entwicklung, meldet das Design bei den nationalen und internationalen Markenämtern an und vertritt Ihre rechtlichen Interessen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Vertragsberatung und –gestaltung von Lizenzverträgen.
Im Schulterschluss mit erfahrenen Patentanwälten berät
IRLE MOSER Mandanten in sämtlichen Fragen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts. Unser Beratungsspektrum umfasst bereits in der Entwicklungsphase die Strategieberatung, die Anmeldung und Verwaltung von Patenten und Gebrauchsmustern sowie die gesamte Vertragsberatung und –gestaltung, einschließlich Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, F&E Verträgen und Kooperationsverträgen. Bei Verletzung dieser Schutzrechte führen wir außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren auf beiden Seiten.
Mit der zunehmenden Digitalisierung von Technologien geht auch die fortschreitende Erfassung personen- und
unternehmensbezogener Daten und deren umfassende Nutzung einher. Die Einhaltung des komplexen Datenschutzrechts ist nicht nur rechtlich geboten, sondern schafft auch Kundenvertrauen und damit anhaltende Kundenbeziehungen. IRLE MOSER verfügt über eine umfassende datenschutzrechtliche Expertise in der Beratung von Unternehmen unterschiedlichster Produkt- und
Dienstleistungssektoren, darunter viele namhafte Handelsunternehmen und Online-Plattformen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Gestaltung rechtskonformer Datenverarbeitungsprozesse, der Erstellung von Datenschutzerklärungen und Datennutzungseinwilligungen, in Verfahren gegenüber den Landesdatenschutzbehörden sowie in datenschutzrechtlichen Fragen betreffenden Rechtsstreitigkeiten.
Irle vertritt überwiegend Unternehmen und deren Organe in komplexen Fragestellungen, Transaktionen und Verfahren. Über besondere Expertise verfügt Irle im Corporate Law, dort insbesondere im Unternehmenskaufrecht/M&A, Presse-/Äußerungsrecht, der Krisenkommunikation und des Reputation Management, im Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Designrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht).
Irle wird von den führenden Kanzlei-Handbüchern JUVE, Legal 500, Kanzleien in Deutschland und Kanzleienmonitor.de empfohlen.
Best Lawyers International nennt Irle seit dem Jahre 2013 fortlaufend in "Best Lawyers Germany".
Das Handelsblatt zählt Irle 2013 zu den „populärsten Anwälten Deutschlands und Anwälten des Jahres“. Seit 2014 bis aktuell 2020 erklärt das Handelsblatt Irle zu „Deutschlands beste Anwälte“.
„gut und effizient“ (Juve, 2013/2014)
„super Anwalt, der uns nie enttäuscht hat“ (Juve, 2014/2015)
„im medienrechtlichen Markt etabliert“ (Legal 500, 2014)
es ist „Dr. Irle gelungen, die Kanzlei als gleichbleibend hervorragende Marke zu positionieren“
(Kanzleien in Deutschland, 2014)
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Christian-Oliver Moser studierte Rechtswissenschaften in Berlin und absolvierte danach sein Referendariat in Berlin und New York. Seit Anfang 1998 war er bei der Sozietät Knauthe Paul Schmitt (später Knauthe Eggers) als Rechtsanwalt tätig. Danach gründete er die Medienrechtskanzlei Moser Bezzenberger. Anfang 2008 erwarb er den Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und im November 2013 gründete er gemeinsam mit
Dr. Ben M. Irle die Sozietät IRLE MOSER. Er ist Mitglied bei
der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und
Urheberrecht. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im
Presserecht, dort insbesondere im Bereich des
Krisenmanagements, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und der
Vertragsberatung zu medienrechtlichen
Themen.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Antonia von Reiche berät national wie international tätige
Unternehmen in allen Fragen des Corporate Law. Ein weiterer
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von
Unternehmen, deren Organen und natürlichen Personen aus
Politik, Wirtschaft und Unterhaltung im
Presse-/Äußerungsrecht, Urheber- und Medienrecht sowie
gewerblichen Rechtsschutz.
Durch ihre
langjährige Konzerntätigkeit auf Leitungs- und
Vorstandsebene sowie ihre Tätigkeit als NATO Expert verfügt
Antonia von Reiche über eine breite Querschnittserfahrung in
der Bearbeitung von Fragen der Unternehmensführung und
Unternehmensstrategie im nationalen wie internationalen
Kontext.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
*nicht im Sinne des PartGG
Cindy Schewe berät und vertritt Mandanten in allen
Rechtsfragen und Angelegenheiten rund um das Medienrecht,
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere
im Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie des Urheberechts.
Ihre Tätigkeit umfasst neben der außergerichtlichen Beratung
auch die bundesweite gerichtliche Prozessführung.
Aufgrund
ihrer bereits langjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche
Mitarbeiterin während ihres Studiums und verschiedener
Stationen im Rahmen ihres Referendariats in auf das
Medienrecht spezialisierten Kanzleien verfügt Frau Schewe
über besondere Expertise im Presse- und Äußerungsrecht. Der
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt daher auch in der Beratung
und Prozessvertretung von Privatpersonen und Unternehmen im
Presse- und Äußerungsrecht sowie im Bereich des
Reputationsschutzes.
Arbeitssprachen:
Deutsch,
Englisch
Moritz Lange berät Mandanten in allen Fragen des Urheber- und Medienrechts, des Marken-, Design- und Wettbewerbsrechts sowie des allgemeinen Wirtschaftsrechts.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Johann Wolf berät und vertritt Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens in allen Bereichen des Sport- und Medienrechts. Er ist von der FIFA lizenzierter FIFA Football Agent. Über besondere Expertise verfügt Johann Wolf in der internationalen Beratung und Vertretung von Profisportlern, insbesondere des Fußballsports. Neben dem Presse- und Äußerungsrecht, dem Reputation Management und der Krisenkommunikation sind weitere Beratungsschwerpunkte der gewerbliche Rechtsschutz, hier insbesondere das Marken- und Wettbewerbsrecht, sowie das allgemeine Wirtschaftsrecht.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Französisch, Englisch
Viktoria Kunz berät Mandanten in allen Fragen des Medienrechts. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Presse- und Äußerungsrecht sowie in der vor allem medienrechtlichen Vertragsgestaltung. Weitere Schwerpunkte sind das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Dr. Dennis Jennessen berät im Bereich des Presse- und Äußerungsrecht insbesondere Personen des öffentlichen Lebens sowie nationale und internationale Unternehmen. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Reputation- und Krisenmanagement bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und rufschädigender Berichterstattung. Er berät zudem umfassend zu allen Fragen des Medienrechts. Weitere Spezialisierungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Datenschutzrechts.
Arbeitssprachen:
Deutsch, Englisch
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Schwedisch und Russisch sind die Sprachen, die wir sprechen.
Denken und arbeiten tun wir global.
„ZUSAMMENKOMMEN
IST EIN BEGINN,
ZUSAMMENBLEIBEN
IST EIN FORTSCHRITT, ZUSAMMENARBEITEN
IST EIN ERFOLG.“
Henry Ford
Ihre aussagekräftige, da umfassende Bewerbung richten Sie bitte an: Dr. Ben M. Irle LL.M.
Ihre aussagekräftige, da umfassende Bewerbung richten Sie bitte an: Dr. Ben M. Irle LL.M.
BERLIN
Fon: +49 30 21021960 |
WIEN Alte Börse Schottenring 16
1010 Wien, Österreich
In Kooperation mit Anwaltskanzlei Thiele GmbH,
Legal Dynamics, www.legaldynamics.eu |
Die hier vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen
worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen
bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Irle Moser führt eine Berufshaftpflichtversicherung
bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1,
65189 Berlin), die europaweit gültig ist. Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die
Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
IRLE MOSER ist eine beim AG Charlottenburg unter der
Registernummer PR 1137B eingetragene Partnerschaftsgesellschaft
(PartG) mit Sitz in Berlin.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a
Umsatzsteuergesetz:DE294317341
Inhaltlich Verantwortliche:
Rechtsanwälte Dr. Ben M. Irle LL. M. und
Christian-Oliver Moser
Zuständige
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179
Berlin
Tel. (030) 306931-0
E-Mail:info@rak-berlin.org
Internet:
www.rak-berlin.de
Die hier vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen
worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen
bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Irle Moser führt eine Berufshaftpflichtversicherung
bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1,
65189 Berlin), die europaweit gültig ist. Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die
Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer
Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung
unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese
Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer
Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren.
Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit
automatisch gelöscht.
Die durch Cookies
verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung
unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
Die
meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können
Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf
Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis
erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die
vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen,
dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.
5. Betroffenenrechte
Sie haben das
Recht:
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer
Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung
unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese
Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer
Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren.
Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit
automatisch gelöscht.
Die durch Cookies
verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung
unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
Die
meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können
Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf
Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis
erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die
vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen,
dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.
5. Betroffenenrechte
Sie haben das
Recht: